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Neue Wahlkreise auch im Prättigau

15.07.2010 Archiv Klosterser Zeitung

Neue Wahlkreise auch im Prättigau

Laut einem Urteil des Bundesgerichts müssen auch in Graubünden – und nicht zuletzt im Prättigau – grössere Wahlkreise für die Grossratswahlen geschaffen werden. Sogenannte Einerwahlkreise darf es ab 2014 nicht mehr geben.

 

Johannes Haltiner

 

Auslöser dieser Diskussion ist insbesondere ein Bundesgerichtsurteil, das diese Woche veröffentlicht wurde. Darin ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass die Wahlkreise im Kanton Nidwalden, was die Bevölkerungszahl und die Anzahl Mandate angeht, zu stark voneinander abweichen. Dadurch seien kleinere Parteien in kleinen Wahlkreisen benachteiligt. Die Argumentation des Bundesgerichts trifft auf den Kanton Graubünden erst recht zu. Deshalb ist anzunehmen, dass dieses Urteil auch hierzulande Konsequenzen haben wird. In Politkreisen ist man der Ansicht, dass eine Anpassung der Wahlkreise bereits auf die nächsten Grossratswahlen von 2014 geschehen muss. Weniger einhellig ist die Meinung bei den Parteien. Während die einen diese Anpassung schon lange forderten, finden andere, dass das Ganze einer Zwängerei gleichkomme. Was geschieht, wenn diese Änderung der Wahlkreise im Kanton Graubünden keine Mehrheit findet? Ob dann das Undenkbare denkbar wird, nämlich dass vom Bundesgericht aus bestimmt würde, wie die Bündner Parlamentarier in Zukunft zu wählen sind, ist zumindest fraglich.

 

Weniger Gemeinden und weniger Kreise

 

Mit der neuen, auf den 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Gerichtsordnung verlieren die Kreise weitgehend ihre bisherigen Bestimmungen. Einzig als Wahlkreise sind sie noch von Bedeutung. Da wird es einfacher sein, Zusammenschlüsse bisheriger Kreise zu bewerkstelligen. Für das Prättigau heisst das, dass in Zukunft nebst der Anzahl der Gemeinden auch diejenige der Kreise verkleinert werden wird. Einerwahlkreise bestehen in Jenaz, Küblis, Luzein und Seewis. Nur zwei Mandate hat der Kreis Klosters, während Schiers drei Mandatsträger stellt. Anders siehts zum Beispiel im Engadin aus, wo der Kreis Oberengadin neun Sitze und der Kreis Suot Tasna (Unterengadin) vier Sitze im Parlament belegen. Auch im Bündner Oberland sind zwei starke Kreise mit Disentis und Ilanz vorhanden. Dazu kommen allerdings noch kleine Gebilde in den Seitentälern. Das Prättigau wird bei dieser Anpassung auf zwei, höchstens drei Wahlkreise verkleinert werden. Dabei ist anzunehmen, dass das parteibezogen Resultat kaum anders ausfallen wird, als es bisher tat. Der Aufwand für die Parteien wird aber steigen, weil ihre Kandidaten einer weiterentfernten Wählerschaft schmackhaft gemacht werden müssen. Parteilose dürften dann weit mehr benachteiligt sein als bisher. Grössere Wahlkreise haben einen weiteren Nachteil, der nicht ausser Acht gelassen werden darf. Die Wahlen werden anonymer, weil der Bezug zu den Personen in grösseren Wahlkreisen weniger nahe ist. Dass sich das negativ auf die Wahlbeteiligung auswirkt, kann an mehreren Beispielen gesehen werden. Grössere Gemeinden, grössere Wahlkreise und eine immer mehr politverdrossene Einwohnerschaft kann wohl nicht der Wille verantwortungsbewusster Politikerinnen und Politiker sein.


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