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| FR 10.09.2010 | ||||||||
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Die Bündner Regierung schlägt ein neues Geoinformationsgesetz vor und hat den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Ziel des neuen Gesetzes ist einmal die Anpassung an die Gesetzesbestimmungen des Bundes und zum andern, einen geregelten, aber günstigen Zugang zu schaffen.
Johannes Haltiner
Laut Mitteilung der Standeskanzlei wird das neue Gesetz folgenden Zweck aufweisen:
In Graubünden sollen breite Kreise Geodaten einfach und kostengünstig nutzen können. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen müssen an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst und im neuen kantonalen Geoinformationsgesetz zusammengefasst werden. Die Bündner Regierung hat den Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung freigegeben.
Was sind Geodaten
Unter Geodaten versteht man raumbezogene Daten, welche die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter Räume und Objekte beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverhältnisse. Beispiele für Geodaten sind die Daten der amtlichen Vermessung oder Zonenpläne. Der Bund hat mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Geoinformation die rechtlichen Grundlagen für seine Geodaten umfassend überarbeitet und in einen einheitlichen Rahmen gesetzt. Das neue Geoinformationsrecht regelt einerseits die Erhebung einzelner Geodaten des Bundes. Andererseits regelt es die Nutzbarmachung der Geodaten, indem diese durch Darstellungs- und Downloaddienste zugänglich zu machen sind. An diese neuen Vorgaben des Bundes sind nun auch die kantonalen Bestimmungen anzupassen und entsprechende Regelungen für kantonale Geodaten zu erlassen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf, Geodaten zu angemessenen Kosten und in der erforderlichen Qualität für eine breite Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Geodaten-Drehscheibe beim Kanton
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer kantonalen Geodatendrehscheibe, welche die Geodaten veröffentlicht. Eine solche ist bereits heute in Betrieb (www.geogr.ch). Der Entwurf des neuen Geoinformationsgesetzes sieht vor, diese Geodatendrehscheibe als zentrale Abgabestelle im Kanton zu bestimmen. Die Gemeinden können daneben eigene Geodatendrehscheiben betreiben. Ausserdem sieht das neue Gesetz vor, dass öffentlich zugängliche Geodaten kostenlos eingesehen und bis zu einem gewissen Format ausgedruckt werden können. Für den Bezug der übrigen Geodaten sollen wie bis anhin Gebühren erhoben werden, welche je nach Aufwand variieren und den Betrieb der Geodatendrehscheibe finanzieren.
Ebenfalls in das neue Geoinformationsgesetz aufgenommen werden die Regelungen zur amtlichen Vermessung. Schliesslich soll im Kanton Graubünden zugleich neu eine gesetzliche Grundlage für einen Leitungskataster beziehungsweise einen Übersichtsplan über die Werkleitungen geschaffen werden. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2010.
Zugang zu Geodaten für alle wichtig
Die neue Regelung ist schon deshalb zu begrüssen, dass der Zugang zu den Goedaten geschützt wird. Das ist im Sinne der Liegenschaftenbesitzer, ob Kanton, Gemeinde oder Private. Das ist aber auch im Sinne der Verbraucher solcher Daten als Planer, Architekt oder Handwerker. Selbst der private Liegenschaftsbesitzer kann den Zugang zu den amtlichen Daten nur begrüssen, kann er doch so auf einfache und rasche Art und Weise
die ihn betreffenden Einträge kontrollieren und wird so schon frühzeitig auf Fehler aufmerksam. Ohne dem Resultat der Vernehmlassung vorzugreifen, kann festgestellt werden, dass zumindest die angestrebte Regelung nur zu begrüssen ist, wird sie doch dem Raub solcher Daten einen Riegel schieben.
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